Das geplante Bundestariftreuegesetz bindet die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes an die Einhaltung der „Tariftreue“ von Betrieben. Aus Sicht von KOLPING ist dies ein richtiger Schritt zur Stärkung der tarifvertraglichen Entlohnung.
Mit dem Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz greift die Ampel-Koalition ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf. Angesichts einer seit vielen Jahren abnehmenden Tarifbindung stellt das Vorhaben der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag dar, um positive Anreize für einen Einstieg oder eine Rückkehr von Betrieben in die Tarifbindung zu setzen, so der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland.
Eine gesetzlich festgelegte Selbstverpflichtung des Bundes zur Förderung der Tariftreue in Betrieben würde große Wirkung entfalten. Als bedeutender Auftraggeber in den Bereichen Bau und Logistik, aber auch Kultur, Bildung und Forschung könnte der Bund in vielen Branchen zur Stärkung der Tarifbindung beitragen, ohne dabei in die Tarifautonomie der Sozialpartner einzugreifen. Um die gewünschte Wirkung möglichst breit zu entfalten, sollte die gesetzliche Verpflichtung auch für nachgelagerte Behörden und Unternehmen mit Bundesbeteiligung gelten. Auch mit Blick auf Steuereinnahmen und die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme ist eine deutliche Zunahme der Tarifbindung zu begrüßen.
Mit dem geplanten Bundestariftreuegesetz folgt der Bund dem positiven Beispiel mehrerer Bundesländer, in denen bereits gesetzliche Landestariftreueregelungen bestehen. Das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung könnte für die übrigen Bundesländer Signalwirkung entfalten und den Anreiz erhöhen, die öffentliche Auftragsvergabe ebenfalls an die Tariftreue von Betrieben zu knüpfen.
KOLPING hat sich bereits in früheren Positionierungen für eine Stärkung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ sowie einen angemessenen flächendeckenden Mindestlohn ausgesprochen. Im vorliegenden Entwurf wird eine gute Basis zur Stärkung der Tarifpartnerschaft gesehen. Gleichwohl wird betont, dass dadurch die Tarifautonomie als wichtiger Pfeiler der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland nicht eingehegt werden darf. Es muss auch in Zukunft das alleinige Recht von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen bleiben, die Arbeitsbedingungen gemeinsam auf Augenhöhe und ohne Einfluss der Politik auszuhandeln.